Wie, wo und wann – Bedingungen und Unternehmen
Wie, wo und wann findet der Unterricht statt?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme gibt es gewöhnlich zwei Schritte bis zum Beginn unserer Zusammenarbeit im eigentlichen Unterrichtsgeschehen. Denn jedem Unterricht sollte zuerst ein Beratungsgespräch vorausgegangen sein, bei dem der Unterrichtsbedarf ermittelt und die Bedingungen der Zusammenarbeit geklärt wordens sind. Außerdem lernt man einander so im persönlichen Gespräch zunächst erst einmal kennen und kann danach besser einschätzen, ob man menschlich und fachlich harmoniert. Dieses Kennenlernen findet im Normalfall, wie auch im übrigen der spätere Unterricht, bei Ihnen zuhause im alltäglichen Lernumfeld des Schülers statt. Reservieren sie dafür je nach Komplexität der Situation und ihrem Klärungsbedarf ein bis zwei Stunden. Nach diesem Erstgespräch haben sie mich als Person, mein Unterrichtskonzept sowie den obligatorischen Unterrichtsvertrag ebenso kennengelernt, wie ich Ihren Fall und die Situation des Schülers.
Die gemeinsamen Wünsche und Perspektiven wurden besprochen und können verbindlich festgehlten werden. Der Unterrichtsvertrag, der frühestens am Ende des Beratungsgesprächs oder spätestens vor Beginn des ersten Unterrichts abgeschlossen werden muss, regelt dann nahezu alle Details unserer Kooperation. In ihm legen wir auch Zeit und Häufigkeit der (idealerweise wöchentlichen) Unterrichtstermine fest und können diese anschließend natürlich jederzeit ohne neuen Vertrag und nach Bedarf anpassen. Denn erfahrungsgemäß zeigt sich der wirkliche Bedarf frühestens im Verlauf des ersten vier Unterrichtstermin, die nicht nur deshalb als beiderseitiger Probemonate gedacht sind. Mögliche und garantierte Unterrichtstage sind die regulären Schultage von Montag bis Freitag, d.h. an Feiertage und in den Ferien findet nur dann Unterricht statt, wenn beide Seiten das wünschen. In der Regel unterrichte ich also nicht am Wochenende.
Mein Hausunterricht findet, wie bereits angedeutet, typischerweise am Arbeitsplatz des Schülers statt. Der Unterricht sollte deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen bei mir zuhause oder gar in der Öffentlichkeit stattfinden, ein Grundsatz, der insbesondere beim ganzheitlichen Lerncoaching von entscheidender Wichtigkeit ist.
Für alle weiteren formalen, rechtlichen und organisatorischen Belange verweise ich zunächst im Vorfeld des möglichen Kennenlernens auf den Text des verpflichtenden Unterrichtsvertrags, den ich im Folgenden zur Lektüre anbiete und selbstverständlich im Beratungsgespräch gerne erläutere. Daneben möchte ich Ihnen noch durch zwei weitere Dokumente einen kleinen Einblick in mein Unternehmen und denn damit verbundenen, professionellen Anspruch ermöglichen. Einerseits dokumentiere und strukturiere ich das gesamte Unterrichtsgeschehen immer mithilfe eines Unterrichtsprotokolls, das als Gedächtnisstütze und Planungshilfe nicht nur die Qualität der Lehre unterstützt, sondern bei Bedarf auch Auskunft über vergangene Inhalte und anstehende Vorhaben geben kann. Andererseits und wenn sie dies wünschen, werden Ihnen alle erbrachten Leistungen, wie weiter unten in den Mustern beispielhaft zu sehen, in Rechnung gestellt, wie das für ein ordentliches Unternehmen selbstverständlich ist. Diese zentralen Dokumente können Sie sich sowohl als Grafik betrachten als auch als PDF-Datei herrunterladen.
Unterrichtsvertrag – Version 3.0 (07.12.22)
Unterrichtsprotokoll
Muster-Rechnung